Kfz-Steuerbefreiung für e-Autos

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Neue steuerliche Vorteile für Elektroautos bis 2035

 
 

Die Bundesregierung hat mit der Neuregelung im § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos deutlich verlängert.

Neuzulassungen bis Ende 2030 bleiben von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (bisher Ende 2025). Die Steuerfreiheit gilt für maximal 10 Jahre - höchstens aber bis Ende 2035 (bisher Ende 2030). Damit setzt die Bundesregierung ein starkes Signal für die Förderung der Elektromobilität und schafft langfristige Planungssicherheit für Privatkunden und Unternehmen.

Diese zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge reduziert die laufenden Kosten erheblich und macht den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität besonders attraktiv.

Für gewerbliche Nutzer bietet die Reform zusätzliche Vorteile: Durch die neue degressive Abschreibung können bis zu 75 % der Investitionskosten im ersten Jahr steuerlich abgesetzt werden. So amortisieren sich Investitionen in E-Fahrzeuge schneller und stärken die nachhaltige Flottenstrategie vieler Unternehmen.

 

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